Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote der FGS Slovakia s. r. o. (nachfolgend "FGS") erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.

§ 2 Definition
Die Raumzellen und Container von FGS gelten konstruktions- und nutzungsbedingt als mobile Anlagen und nicht als feststehende Gebäude. Falls der KÄUFER mit dieser Definition nicht einverstanden ist, muss er dies vor Auftragserteilung schriftlich mitteilen.

§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der KÄUFER ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Höhere Gewalt
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen usw. ist FGS berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Dies gilt auch bei Lieferverzögerungen von Unterlieferanten.

§ 5 Mängelanzeige, Gewährleistung und Haftung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Für Konstruktion und handwerkliche Ausführung gewährt FGS 2 Jahre Gewährleistung. Für bestimmte Bauteile gelten die Gewährleistungen der jeweiligen Lieferanten.
Gewährleistung entfällt bei:
– Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Bauarbeiten des Kunden
– Schäden durch mangelnde Wartung oder Vandalismus

§ 6 Abnahme
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung keine Rückmeldung, gilt die Abnahme als fiktiv erfolgt.

§ 7 Bauunterlagen
Grundriss- und Fundamentpläne sind vom Kunden bereitzustellen. Weitere gewünschte Unterlagen sind mit FGS abzustimmen und können gesondert berechnet werden.

§ 8 Pflichten des KÄUFERS

8.1 Fundament
Der KÄUFER hat ein geeignetes Fundament mit einer Toleranz von ±10 mm bereitzustellen. FGS kann die Montage verweigern, wenn das Fundament nicht den Anforderungen entspricht.

8.2 Montage
Der KÄUFER stellt Kran, Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse, WC, Müllcontainer etc. bereit und ermöglicht den Zugang zur Baustelle. Verzögerungen durch andere Firmen werden protokolliert.
Wasser- und Elektroanschlüsse müssen bis spätestens zum letzten Montagetag fertiggestellt sein.

8.3 Transport
Der KÄUFER sorgt für eine freie Zufahrt. Eventuelle Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken, zu fotografieren und vom Fahrer bestätigen zu lassen.

8.4 Wartung und Nutzung
Raumcontainer müssen regelmäßig belüftet und auf konstanter Raumtemperatur gehalten werden. Die Dachentwässerung muss frei von Laub und Schmutz gehalten werden.

§ 9 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug kann FGS Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 10 Kaufpreis
Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist beginnt mit Lieferung. Zahlungsbedingungen sind im Kaufvertrag geregelt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FGS. Der KÄUFER darf die Ware nicht weiterveräußern. Im Falle des Zahlungsverzugs darf FGS die Ware zurückfordern.

§ 12 Schutzrechte
Der KÄUFER haftet bei Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten.

§ 13 Vertraulichkeit
Der KÄUFER verpflichtet sich, alle von FGS überlassenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 14 Abweichende Vereinbarungen
Nur im Handelsregister eingetragene vertretungsberechtigte Personen sind zur Änderung dieser Bedingungen berechtigt.
Im Konfliktfall gelten die Regelungen des schriftlichen Kaufvertrags vorrangig.